Prüfung · Maßnahmen · Gutachten

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Fundierte Artenschutzbeiträge nach §44 BNatSchG.
Wenn Eingriffe in Natur und Landschaft geplant sind.

Leistungsbeschreibung

Prüfen, beurteilen, Maßnahmen ableiten.

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist zentraler Bestandteil vieler Planungs- und Genehmigungsverfahren. Sie prüft, ob durch ein Vorhaben Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG für europäisch geschützte Tier- und Pflanzenarten ausgelöst werden.

Die Grundlage bilden eigene, GIS-aufbereitete Geländedaten, ergänzt durch aktuelle Verbreitungsdaten und Fachliteratur. Das Ergebnis ist ein fachlich fundierter Artenschutzbeitrag, direkt verwendbar im Verfahren.

Leistungsumfang: Bestandserfassung · Wirkungsprognose · Prüfung möglicher Verbotstatbestände · Ableitung von möglichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen

Heidi Mühl bei der Geländeerfassung als Grundlage für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Daten und Auswertung

Das passende Dokument für jede Anforderung.

Je nach Fragestellung und Beauftragung entstehen unterschiedliche Dokumente. Von der vollständigen saP bis zum kompakten Kurzbericht. Nicht jedes Vorhaben braucht eine umfangreiche Prüfung; manchmal reicht eine fachliche Einschätzung, eine Datenauswertung oder ein dokumentierter Gebietsbesuch als Grundlage für den nächsten Planungsschritt.

Mögliche Lieferformate:

  • Vollständige spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
  • Artenschutzrechtliche Kurzbeurteilung
  • Datenauswertung mit Kurzbericht
  • GIS-aufbereitete Nachweiskarten und Fundortkarten
  • Fotodokumentation des Untersuchungsgebiets
  • Rohdaten zur Weiterverarbeitung
Zu den faunistischen Kartierungen →
Ablauf

Wie es abläuft.

Relevanzprüfung

Welche Arten sind potenziell betroffen? Auswahl nach Projektlage, Habitatstruktur und verfügbaren Datenquellen.

Datenbasis

Eigene Kartierung und/oder Auswertung vorhandener Daten — je nach Fragestellung und Verfahrensanforderung.

Wirkungsprognose

Beurteilung der Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG für jede relevante Art.

Artenschutzbeitrag

Fachlich fundierte Planunterlage mit Maßnahmenkonzept — einreichungsbereit.

Beauftragen

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Individuell auf Ihr Vorhaben abgestimmt.

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